Vorratsgesellschaft:
Diese Gesellschaft wurde ausschließlich zum Zweck des späteren Verkaufs gegründet und hat keinerlei Geschäftstätigkeit ausgeübt. Diese ist „unbenutzt“, frei von früheren Geschäftstätigkeiten, hat keine Kredithistorie verfügt aber über einen Handelsregistereintrag (HRA/HRB) und eine Steuernummer.
Der Käufer übernimmt eine sofort einsatzbereite, rechtlich registrierte Gesellschaft, die noch nie aktiv war.
Mantelgesellschaft:
Bei der Mantelgesellschaft handelt es sich um eine bereits gegründete Gesellschaft, die früher operativ tätig war, aber diesen Geschäftsbetrieb eingestellt oder auf ein Minimum reduziert hat. Diese verfügen über eine gute Reputation, attraktive Verlustvorträge, exzellente Bonität, Webseiten, Telefonnummern, positive Google-Bewertungen, Bankkonten, Bilanzen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt und Krankenkassen.